Sonntags 10.00 Uhr

Livestream

Präsenz

  • bis zu 40 Besucher

  • Anmeldung

Aktuelle Hygieneregeln, 7.6.2021

 

Inhalt

  • Gottesdienst

    • Grundsätzliches bei Inzidenz von 0 – 100

    • Innen

    • Außen

  • Kindergottesdienst

    • Allgemein gilt …

    • Innen

    • Außen

  • Quellen (Links unten)

    • Aktuelle Infektionschutzverordnung

    • Aktuelle Bestimmungen Bayrischer Jugendring

GOTTESDIENST

Grundsätzlich bei Inzidenz von 0-100

  • Bei leichtem Fieber, Erkältungszeichen, Atemnot ist die Teilnahme an jeglicher Veranstaltung untersagt

  • Über Doodle-Liste anmelden und/oder mit Namen u. Telefonnummer bzw. E-Mailadresse in eine Liste vor Ort eintragen.

  • Kein Händeschütteln

  • Plötzliches Husten und Niesen in die Armbeuge

  • 50 m Abstand

  • In geschlossenen Räumen generell auf gute Belüftung achten

  • Personen eines Haushaltes, Genesene und vollständig Geimpfte können beieinandersitzen

  • Höchstteilnehmerzahl berechnet sich daraus, wie viele Personen mit einem Abstand von 1,50 m zueinander in einem Raum Platz finden. (Geimpfte, Genesene zählen inklusiv und sind weiterhin als Einzelpersonen zu betrachten)

  • Veranstaltungen, die den Charakter einer Großveranstaltung tragen, sprich mit wirtschaftlichen Absichten und einem grundsätzlich anonymen Publikum wie große Konzerte usw. sind untersagt.

 

GOTTESDIENST – INNEN

  • Generelle Maskenpflicht

    • 0-5 Jahre: Keine Maske

    • 6-14 Jahre: OP-Masken

    • Ab 16 Jahre: FFP 2 Maske

  • Hände desinfizieren beim Eintreten in das Gebäude

  • Vor und nach Benutzen der Toilette Hände mit Seife waschen oder/und desinfizieren

  • Gesang mit Maske erlaubt

  • Personen eines Haushaltes, Genesene und vollständig Geimpfte können beieinandersitzen

  • Gottesdienstakteure, wenn aktiv, haben keine Maskenpflicht

  • Bei Inzidenz 0-50: Gottesdienstakteure 2 Meter Abstand zum Publikum

  • Bei Inzidenz 50-100: Gottesdienstakteure 4 Meter Abstand zum Publikum

 

GOTTESDIENST – AUßEN

  • Keine Maskenpflicht

  • Gesang ohne Maske erlaubt

 

Kindergottesdienste

ALLGEMEIN gilt bei einer Inizidenz von 0-100

  • Mit „negativen“ Testnachweis der einzelnen Kinder können die Gruppen aufgelöst werden.

 

KINDERGOTTESDIENST – INNEN

INZIDENZ 0-50 

  • Gruppen mit bis zu 10 Kindern aus beliebig vielen Haushalten

  • Keine Abstandspflicht

  • Keine Maskenpflicht

INZIDENZ 50-100

  • Abstandspflicht ja!

  • Keine Maskenpflicht

  • Kinder in 10er Gruppen aus insgesamt nur 3 Hausständen

  • Gruppen sollen nicht gemischt werden

KINDERGOTTESDIENST – AUßEN  (Regeln wie INNEN)

 

Für kulturelle Veranstaltungen, Unternehmungen, sportliche Aktivitäten, Freizeiten siehe Links unten usw.

 

Quellen

 

A) 13. Infektionsschutzverordnung, 5. Juni 2021

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-384/

 

B) Empfehlungen für die Kinder- und Jugendarbeit des Bayrischen Landesjugendringes in Absprache mit dem Staatsministerium Bayern, Stand 7. Juni 2021

https://www.bjr.de/service/umgang-mit-corona-virus-sars-cov-2.html